Voraussetzung für eine AHB ist die abgeschlossene Erstbehandlung von Krebs.
Leistungen, die sich unmittelbar an die Akutphase einer Krebserkrankung anschließen, bezeichnet man als Anschlussrehabilitation (AHB). Dabei kommt es nicht darauf an, welche Art von Krebs vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Akutphase der Erkrankung beendet und die Erstbehandlung abgeschlossen ist. Zudem sollte die Art und die Einrichtung der Rehabilitation danach gewählt werden, ob die Rehaklinik auf den Fachbereich Onkologie spezialisiert ist.
Im gesamten Bundesgebiet sind Rehakliniken zu finden, die sowohl auf die körperlichen als auch seelischen Besonderheiten nach einer Krebserkrankung ausgerichtet sind. Eine AHB (Anschlussrehabilitation) nach Krebs kann sowohl stationär in einer Rehaklinik als auch teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Vor dem Antrag auf eine AHB sollten Krebspatienten die verschiedenen Optionen und die Wahl der Rehaklinik mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Jeder Patient nach Krebs hat über das Wunsch- und Wahlrecht die Möglichkeit, über die Art seiner AHB (Anschlussrehabilitation) zu entscheiden und eine für sich geeignete Rehaklinik zu wählen. favorisieren, doch nach einigen Formen von Krebs ist von einer ambulanten Rehabilitation abzuraten.
Nach der Ersttherapie von Krebs ist die seelische Verfassung und der Rückgang von Beeinträchtigungen, die durch den Krebs und seine Therapie entstanden sind, von entscheidender Bedeutung für die Rückkehr in ein normales Leben. Liegen durch den Krebs keine allzu schweren körperlichen Einschränkungen vor, kann eine Rehabilitation in Form einer ambulanten AHB (Anschlussrehabilitation) sinnvoll sein.
Der Betroffene kann sowohl physiotherapeutische als auch orthopädische Therapiemaßnahmen vor Ort in einer Rehaklinik in Anspruch nehmen und sich darüber hinaus in Gruppen- und Einzelgesprächen therapeutisch beraten lassen. Vorteilhaft ist dabei der unmittelbare Einbezug der Therapiemaßnahmen in das gewohnte Umfeld.
Die häufigste Form einer onkologischen Rehabilitation ist die stationäre Anschlussrehabilitation (AHB) in einer spezialisierten Rehaklinik. Dabei liegt die Rehaklinik häufig nicht in unmittelbarer Wohnortnähe, sodass sich der Patient nach der Krebstherapie vollkommen auf seinen Genesungsprozess konzentrieren kann. Die Rehaklinik gibt den Tagesablauf und die Frequenz der Therapiemaßnahmen vor, das Rehabilitationsziel soll hierbei innerhalb von drei Wochen erreicht werden.
Sabrina Mandel